Unsere Dienstleistungen erlauben wir uns auf Grund der aktuell gültigen Auftragsbedingungen wie folgt in Rechnung zu stellen:
Personalkosten:
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Einsatzstunde Tag (06:00-22:00)
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CHF 25.- pro VK / Stunde
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Einsatzstunde Nacht (22:00-06:00)
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CHF 35.- pro VK / Stunde
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Funkgeräte
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CHF 15.- pro Gerät / Tag
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Fahrzeuge:
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Fahrspesen (An- und Rückreise,
sowie Kilometer vor Ort)
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CHF 1.50 pro km
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Grundgebühren:
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Einsatz Grundgebühr
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CHF 30.- pro Auftrag
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Grundgebühr Fahrzeug
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CHF 50.- pro Auftrag
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Zuschlag für kurzfristige Einsätze
(Anfrage weniger als 7 Tage vor Einsatzdatum)
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CHF 50.-
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Weitere Bedingungen:
Die Rechnung wird anhand des visierten Einsatzrapportes erstellt und ist innert 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
Die VKO können vom Kunden eine Vorauszahlung oder die Barzahlung unmittelbar am Ende des Einsatzes verlangen.
Die VKO übernehmen keine Haftung bei Parkschäden, Diebstählen, Sachbeschädigungen, Ordnungsbussen, etc. welche nicht durch ein Fehlverhalten eines Kadetten entstanden sind
Materialkosten
Triopane, Blitzlampen und Molankegel sind in der Grundgebühr inbegriffen. Fallen für zusätzliches Fremdmaterial (z.B. Werkhof, Bauamt) Kosten an, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für während des Einsatzes beschädigtes oder gestohlenes Material haftet der Auftraggeber.
Versicherung
Die Kadetten sind durch die Verkehrskadetten Oberaargau gegen Haftpflicht und Unfall versichert.
Die Kadetten sind durch die Verkehrskadetten Oberaargau gegen Haftpflicht und Unfall versichert.
Verpflegung
Eine der Einsatzdauer und Tageszeit angemessene Verpflegung der Kadetten durch den Auftraggeber ist erwünscht.
Als Richtwert ist von 3 Franken pro Stunde und Kadett auszugehen.
Werden vom Veranstalter keine oder, ungenügende Verpflegung und Getränke zur Verfügung gestellt, erlauben wir uns diese gemäss effektiven Kosten zu verrechnen.
Besonderes
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese Bedingungen.
Unsere Auftragsbedingungen zum downloaden